Gebührenübersicht
Die Gebühr für die Erstanamnese ist eine Pauschale, die die Aufwendungen für das Anamnesegespräch umfasst sowie die Analyse, Repertorisation und Mittelfindung, enthalten ist zudem eine Grundmessung mit Elektroakupunktur (außer bei Kleinkindern).
Für den Patienten kommen die Kosten für Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel hinzu.
Wenn Sie Ratenzahlung wünschen, sprechen Sie mich an!
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Heilpraktiker-Behandlungen in der Regel nicht. Eine Ausnahme bildet die IKK Südwest, diese übernimmt einen Teil der Behandlungskosten.
Private Krankenkassen
Private Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten bis zur vertraglich festgesetzten Höhe. Sie orientieren sich bei der Erstattung an der Gebührenordnung für Heilpraktiker, diese gibt eine Spannweite der Behandlungsgebühren vor. Wieviel tatsächlich ersetzt wird, wird von den privaten Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt. Einige erstatten die homöopathische Behandlung nur bis zum Mindestsatz, andere bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse!
Private Zusatzversicherung
Für heilpraktische Behandlungen können Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Dies lohnt sich in jedem Fall für Kinder, bei Erwachsenen nur bis zu einem bestimmten Lebensalter.
Es gibt nur wenige Versicherer, die eine solche Zusatzversicherung anbieten. In der Regel ist sie kombiniert mit einer Auslandskrankenversicherung, Erstattung von Sehhilfen, Zahnersatz etc. Die Kosten liegen zwischen 17 und 30 Euro monatlich, je nach den zusätzlich versicherten Angeboten.
Achten Sie bei Abschluss genau darauf, in welcher Höhe die Behandlung erstattet wird und ob es Wartezeiten bis zur ersten Erstattung gibt.